Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Lockweiler Plastic Werke GmbH im Geschäftsverkehr mit Unternehmen
§ 1 Vertragsabschluss, Preise
1. Unsere AGB haben gegenüber widersprechenden/ergänzenden AGB des Bestellers stets Vorrang.
2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn innerhalb von zwei Wochen die Bestellung schriftlich bestätigt oder die Ware an den vom Besteller angegebenen Ort versendet wird.
3. Unsere Preise gelten immer in € ab Werk/Lager zzgl. der gesetzlichen MwSt.. Anfallende Kosten für Verpackung, Versand, Transport, Zoll, Gebühren und öffentliche Abgaben werden gesondert berechnet. Bei Kleinstaufträgen unter 150 € netto wird eine Bearbeitungspauschale von 20 € netto berechnet.
4. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten dürfen wir zwischenzeitig eingetretene Kostensteigerungen für Beschaffung, Herstellung, Lieferung etc. verhältnismäßig entsprechend deren Anteil am Gesamtpreis an den Besteller weitergeben.
§ 2 Lieferzeiten, Lieferverzug, Annahmeverzug
1. Von uns angegebene Lieferzeiten sind ohne schriftliche, ausdrückliche Vereinbarung stets unverbindlich.
2. Unverschuldete Betriebsstörungen (z. B. Streik etc.) bei uns oder unseren Vorlieferanten oder von uns beauftragten Transportpersonen verlängern alle Lieferzeiten in angemessenem Umfang.
3. Entsteht dem Besteller wegen eines von uns verschuldeten Verzuges nachweislich ein Schaden, so ist der Besteller berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung pauschal 0,5%, insgesamt aber höchstens 5% vom Warenwert des Teiles der Lieferung, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß erfolgt ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Bestellers wegen Lieferverzuges bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
4. Bei Annahmeverzug des Bestellers gelten die §§ 373 sowie 374 HGB.
§ 3 Versand, Gefahrübergang, Versicherung
1. Sofern die Versandart nicht vorgeschrieben ist, steht diese in unserem freien Ermessen.
2. Ein Versand erfolgt stets für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Entscheidend für Gefahrübergang und Einhaltung von Lieferfristen ist die Übergabe an die Transportperson.
3. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Bestellers zu versichern.
4. Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche bei Transportschäden ist der Frachtbrief bei Bahntransporten die Tatbestandsaufnahme und Abtretungserklärung, bei LKW-Sendungen mit Schadensvermerk und Unterschrift des Fahrers unverzüglich an den Lieferer zu senden.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
1. Zahlungen haben, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf eines unserer angegebenen Konten zu erfolgen. Neukunden bitten wir um Vorkasse. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir einen Skontoabzug von 2% des Rechnungsbetrages. Bei Vorkasse/Nachnahme gewähren wir 3% Skonto.
2. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung durch den Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden.
3.Tritt nach Vertragsabschluss eine erhebliche Gefährdung des Anspruchs auf das uns zustehende Entgelt ein, so können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten binnen angemessener Frist fordern und unsere Leistung bis zur Zahlung verweigern.
4. Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils ältere Forderung verrechnet, auch wenn die Zahlung auf bestimmte bezeichnete Waren erfolgt.
§ 5 Gewährleistung, Verjährung, Haftungsausschluss
1. Die Gewährleistung regelt sich grundsätzlich nach HGB und BGB.
2. Mängelansprüche verjähren bei neuen Gegenständen in 12 Monaten ab Gefahrübergang.
3. Der Kauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Wir haben einen Eigentumsvorbehalt, nachgeschalteten und verlängerten Eigentumsvorbehalt sowie einen Kontokorrentvorbehalt an den von uns verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus allen Geschäftsverbindungen im Warenwert der jeweiligen (Rest)forderungen.
§ 7 Materialbereitstellungen, Sonderanfertigungen, Schutzrechte
1. Sind Materialien vom Besteller zu liefern, sind diese auf seine Kosten und seine Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von mindestens 10% rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit an unseren jeweilig vereinbarten Produktionsstandort zu liefern.
2. Sofern wir eine Ware nach Mustern, Modellen, Konstruktionszeichnungen oder anderen Angaben des Bestellers herstellen, haften wir nicht für Fehler einschließlich der Funktion, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen/Gegenstände ergeben.
3. Bei Sonderanfertigungen/Sonderfarben behalten wir uns Mengenabweichungen von ±10% vor.
4. Alle im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen (z. B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Kalkulationen etc.) dürfen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung an Dritte weitergegeben werden.
5. Der Besteller haftet uns gegenüber für die Freiheit der nach seinen Vorgaben gefertigten Leistungen von Schutzrechten Dritter und stellt uns bei deren Verletzung von der Haftung frei und hat uns im Falle eines Regresses den entstandenen Schaden zu ersetzen.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Lockweiler. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist je nach Gegenstandswert das Amtsgericht Merzig oder das Landgericht Saarbrücken.
2. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Lockweiler Plastic Werke GmbH
Walther-Nothelfer-Straße 2
Industriegebiet West
66687 Wadern-Lockweiler
DEUTSCHLAND
0049 (0) 6871-508-0 | |
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HRB 63215 Saarbrücken
Geschäftsführender Gesellschafter: Meinrad Scherer
(2017)